Video: So werden Sie zum Influencer
Influencer:in werden: Tipps für den Start
Die erste Überlegung – bevor Sie sich darüber Gedanken machen, welche Kanäle Sie nutzen möchten, welche Art von Content Sie machen möchten und so weiter, ist die essentiellste, nämlich: Welches Thema passt zu mir?
Schritt 1: Überlegen Sie welches Thema zu Ihnen passt
Die wichtigste Eigenschaft von Influencer:innen ist Authentizität. Das heisst, Sie müssen hinter dem Content stehen, den sie kommunizieren. Es bringt daher wenig, sich einen Themenbereich vorzunehmen, der gerade im Trend ist, zu dem Sie aber wenig bis gar nichts wissen oder den Sie im schlimmsten Fall sogar albern finden. Beispiel: Einen TikTok-Kanal mit Comedy-Inhalten zu starten, wenn ihnen das Thema Comedy eigentlich gar nicht liegt, macht wenig Sinn.
Daher überlegen Sie sich zu allererst, welcher Themenbereich Sie interessiert und wie Sie Ihre Inhalte präsentieren wollen. In der Anfangsphase, wenn Ihr Kanal noch klein ist und Sie keine oder nur wenige Follower:innen haben, können Sie sich hier auch noch ausprobieren. Testen Sie einfach, welcher Content gut funktioniert und bauen Sie darauf Ihren Kanal auf. Wichtig ist nur: Bleiben Sie in Ihrem gewählten Themenbereich. Denn neben Authentizität wollen die User:innen auch Kontinuität. Entwickeln Sie Ihren eigenen Stil und einen roten Faden für Ihren Kanal, so wissen Ihre Follower:innen immer, was sie erwartet und wofür Sie stehen.
Schritt 2: Welchen Mehrwert bieten Ihre Inhalte?
Wer nicht über eine gewisse Prominenz verfügt, muss sich Reichweite und Expertenstatus mühsam aufbauen. Daher gilt hier die gleiche Regel wie in jedem Business: Überlegen Sie sich wer Ihre Zielgruppe ist UND was sich diese Zielgruppe wünscht. Dazu sollten Sie sich auch die Konkurrenz ansehen, also Influencer:innen, die in dem von Ihnen gewählten Themenbereich bereits erfolgreich sind. Überlegen Sie sich dann, was Sie anders machen könnten, um Fans zu generieren und Reichweite aufzubauen.
Beispiel: Sie wollen Beauty-Tutorials machen? Dann überlegen Sie sich, ob es eine Möglichkeit gibt, diese auf eine andere Art darzustellen als bisher (zum Beispiel kurze „Beauty-Hacks“ auf TikTok statt lange Tutorials auf YouTube). Gerade am Anfang ist es auch völlig legitim, die Grossen zu kopieren und daraus einen eigenen Stil zu entwickeln.
Schritt 3: Wählen Sie eine Plattform
Dieser Schritt ergibt sich fast schon automatisch aus den ersten beiden: Wenn Sie wissen was Sie wie machen wollen, dann sollten Sie überlegen, welche Plattform dafür am besten geeignet ist. Sie wollen kurze unterhaltsame Videoclips produzieren? Dann sind TikTok und Instagram eher geeignet als YouTube. Sie wollen Ihr Thema in Tutorials oder Infografiken präsentieren? Dann sollten Sie sich auf Instagram, Twitter und eventuell einen Blog konzentrieren. Natürlich können Sie auch gerade am Anfang mehrere Plattformen ausprobieren um zu testen, wo Ihre Inhalte am besten funktionieren.
Schritt 4: Produzieren Sie Content
Wenn Sie das Was, das Wie und das Wo geklärt haben, geht es ans Machen: Fangen Sie an, Content zu erstellen und zu veröffentlichen. Machen Sie sich dafür am besten vorab einen „Redaktionsplan“ und probieren Sie sich wie gesagt am Anfang ruhig aus. Wichtig ist, dass Sie regelmässig posten.
Wie wird man Influencer:in?
Der Unterschied zwischen Creator und Influencer:in besteht in der Reichweite. Jede:r der auf sozialen Netzwerken, Streaming-, Video- oder Podcast-Plattformen sowie über Blogs Inhalte veröffentlicht, ist ein Creator. Um Influencer:in zu werden, brauchen Sie aber Reichweite – wie viel, dass hängt von der jeweiligen Plattform ab.
Petru-Leuthold, Herausgeber des Magazins INFLZR, hat das in unserem Video-Interview bereits sehr gut erläutert:
Tipps für mehr Reichweite und Follower
Neben einer thematischen Linie, bei der Sie bleiben sollten, gibt es einige Tipps, wie Sie bekannter werden:
- Posten, Posten, Posten! Planen Sie Ihren Content und legen Sie fest, wann Sie was posten und halten Sie sich an diesen Plan. Wenn Sie Urlaub machen oder aus einem anderen Grund eine Zeit lang nichts Posten können, dann erklären Sie Ihren Follower:innen die Gründe für die Pause.
- Sorgen Sie auch optisch für Wiedererkennungswert: Verwenden Sie zum Beispiel immer die gleichen Filter oder posten Sie nur Bilder zu einem bestimmten Thema.
- Nutzen Sie Hashtags richtig: Hashtags helfen Ihnen dabei, dass Follower:innen, die sich für einen bestimmten Bereich interessieren, Sie auch finden. Recherchieren Sie auf der von Ihnen gewählten Plattform, welche Beiträge es zu bestimmten Hashtags gibt und welche für Sie sinnvoll wären. Sie sollten jedoch nicht nur auf die beliebtesten Hashtags setzen, denn wenn zu einem bestimmten Hashtag Millionen Fotos gepostet werden, gehen Sie mit Ihrem Beitrag schnell unter. In seinem Blog hat exali-Gründer Ralph Günther dazu auch bereits eine kleine Anleitung geschrieben: Hashtags richtig einsetzen.
- Vergessen Sie den sozialen Aspekt nicht: Wie im echten Leben herrscht auch auf Social Media ein Geben und Nehmen: Liken, kommentieren, teilen Sie daher Inhalte anderer und folgen Sie Ihren eigenen Follower:innen ebenfalls.
- Immer up-to-date bleiben: Informieren Sie sich über die neuesten Themen aus Ihrem Bereich genauso wie über die aktuellen Trends in Social Media.
Hinweis zu Follower-Kauf oder Instagram-Bots:
Es gibt einige unseriöse Methoden, mehr Follower:innen oder Reichweite zu bekommen. Dazu gehört es beispielsweise, sich auf Plattformen Fans zu kaufen oder mithilfe von Instagram-Bots anderen User:innen zu folgen, Beiträge zu liken oder zu kommentieren. Ganz davon abgesehen, dass dieses Vorgehen den Instagram-Regeln widerspricht und Sie riskieren, dass Ihr Account gesperrt wird, können mittlerweile nicht nur Profis erkennen, wenn ein Account unnatürlich schnell wächst oder ein Bot statt ein echter Mensch kommentiert (denn oft passen die Kommentare nicht zum Beitrag). Und dann verlieren Sie Ihr höchstes Gut, nämlich Ihre Glaubwürdigkeit. Und ist das Vertrauen der Community einmal weg, ist es fast unmöglich, es wiederaufzubauen.
Micro-Influencer:in werden
Micro-Influencer:innen sind Influencer:innen mit verhältnismässig wenig Gefolgschaft – eine genaue Deifinition gibt es nicht, aber abhängig von der Plattform liegt die Reichweite bei etwa 1.000 bis 100.000 Follower:innen. Micro-Influencer:innen sind meist auf ein bestimmtes Thema spezialisiert, oft eine Nische, in der sie viel Fachwissen mitbringen. Sie interagieren besonders viel mit ihrer Fangemeinde und werden meist als besonders authentisch und glaubwürdig wahrgenommen. Genau aus diesem Grund setzen viele Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit Micro-Influencer:innen. Denn eine kleinere aber treue Fangemeinde ist oft mehr wert als Millionen unüberschaubare Follower:innen.
Hubspot zufolge punkten Micro-Influencer:innen vor allem durch ihre Authentizität, aber auch das hohe Engagement der Community. Mehrere Studien haben ausserdem ergeben, dass Influencer-Marketing mit bekannten Stars weniger effektiv ist als mit Micro-Influencer:innen. Eine Studie von Markerly zeigt beispielsweise, dass Instagrammer mit weniger als 1.000 Follower:innen durchschnittlich eine Like-Rate von acht Prozent haben, diejenigen mit über 100.000 Follower:innen jedoch nur noch von 1,7 Prozent. Wer sich also als Micro-Influencer:in in einem bestimmten Bereich etablieren will, hat gute Chancen mit Unternehmen zusammenzuarbeiten und sich als Expertin oder Experte zu positionieren. Ein Beispiel dafür ist der Influencer Max Leo, der rund 10.000 Follower hatte, als sich die Uhrenmarke Daniel Wellington bei ihm meldete und eine Kooperation anbot.
Neben den Micro:Influencer:innen gibt es noch weitere Abstufungen von Influencer:innen, die wir in dieser Grafik für die Plattformen Instagram und YouTube zusammengefasst haben:
Als Influencer:in Geld verdienen
Eine der grössten deutschsprachigen Influencer:innen Pamela Reif (über 8 Millionen Abonnentinnen und Abonnenten auf YouTube, 8,4 Millionen Follower:innen auf Instagram(Stand 2022)) verdient alleine mit Ihren Fitness-Workouts auf YouTube monatlich etwa CHF 65'000. Von diesen Einnahmen können die meisten Influencer:innen allerdings nur träumen. Eine globale Studie der KI-Analyseplattform Hype-Auditor befragte 1.865 Influencer:innen mit mehr als 1.000 Follower:innen zu Ihrem Einkommen. Heraus kam, dass tatsächlich nur etwa 4 Prozent der Influencer:innen auch von Ihren Einnahmen leben können.
Das mag erst einmal wenig motivierend klingen, ABER: Die Studie zeigte ebenfalls, dass knapp die Hälfte der Befragten Geld mit Ihren Accounts machen. So liegt der durchschnittliche Verdienst auf Instagram bei circa 2.970 US-Dollar (etwa CHF 2'600) im Monat. Micro-Influencer:innen verdienen im Durchschnitt etwa 1.420 US Dollar (circa CHF 1'200) monatlich. Mega-Influencer:innen mit über einer Million Follower:innen verdienen dagegen durchschnittlich etwa 15.356 US-Dollar (circa CHF 13'500) im Monat. Den Grossteil (40 Prozent) der Einnahmen generierten die befragten Influencer:innen dabei übrigens mit Markenwerbung.
Einkommen abhängig von den Plattformen
Wie Sie als Influencer:in Geld mit Ihren Inhalten verdienen können, hängt aber nicht nur von lukrativen Werbedeals, sondern auch von der Reichweite Ihrer Kanäle ab. Twitch beispielsweise bietet Streamer:innen die Möglichkeit, Geld über Abonnentinnen und Abonnenten sowie Spenden (Bits) oder das Erreichen eines bestimmten Status zu generieren. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Twitch fürs Business. Auf YouTube dagegen verdienen Creator einen Anteil an den Werbeeinnahmen des Kanals, wenn Sie Teil des YouTube-Partnerprogramms sind. Auch TikTok bietet mit dem TikTok Creators Fund mittlerweile ein ähnliches Programm. Um von diesen Programmen profitieren zu können, müssen Sie aber eben erst eine bestimmte Reichweite erreichen.
Risiken für Influencer:innen: Werbekennzeichnung und Rechtsverletzungen
Wer als Influencer:in arbeitet, hat einige Risiken. Allen voran die Kennzeichnung von bezahlten Partnerschaften und Werbung. Bekannte deutschsprachige Influencerinnen wie Vreni Frost, Pamela Reif oder Cathy Hummels standen in den letzten Jahren vor Gericht, weil sie Werbung nicht ausreichend als solche gekennzeichnet haben. Auch das Risiko, eine Rechtsverletzung zu begehen, ist für Influencer:innen hoch, beispielsweise wenn sie urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte verwenden oder weiterverbreiten.
Datenschutz und Impressum
Wer als Influencer:in einen Kanal betreibt – also mit den Inhalten auch Geld verdient – der muss auch ein Impressum hinterlegen. Da Influencer:innen oft auch Blogs betreiben, müssen sie dort ebenfalls rechtliche Grundlagen wie die Impressumspflicht beachten.
Eine Berufshaftpflicht für Influencer:innen? Ja, das gibt es!
Wer haupt- oder nebenberuflich als Influencer:in arbeitet, kann mit etwas Glück lukrative Partnerschaften mit Unternehmen an Land ziehen und gutes Geld verdienen. So schön der Beruf sein kann, so risikoreich ist er auch. Und wer will schon das hartverdiente Geld gleich wieder an Anwältinnen oder Anwälte abdrücken oder in Form von Schadenersatzzahlungen loswerden?
Die Media-Haftpflicht über exali.ch sichert Influencer:innen umfassend ab, egal ob sie als Blogger:in, Streamer:in oder Creator auf YouTube, Instagram oder TikTok unterwegs sind. Bei Abmahnungen (zum Beispiel wegen unzureichender oder fehlender Werbekennzeichnung oder Verstoss gegen das Urheberrecht) prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Abmahnung berechtigt ist, wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.
Da viele Influencer:innen eigene Blogs oder Webseiten betreiben, sollten sie auch an die Möglichkeit eines Hackerangriffs oder andere Gefahren der Cyberkriminalität denken. Mit dem Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sind für diese Fälle abgesichert. Dann übernimmt der Versicherer beispielsweise die Kosten für die Wiederherstellung der IT-Systeme oder einen IT-Forensik-Spezialisten.
Jetzt Prämie für die Media-Haftpflicht berechnen:
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
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<span class='visible--mobile'>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schliessen</a>
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<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--tablet'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt, </strong>sofern der Auftraggeber für diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäss ausschliesslich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr Auftraggeber berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt (z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung), sofern der Auftraggeber nicht gem. Art. 404 Abs. 2 OR in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmässigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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</div>
Druckeigenschaden-Versicherung
<span class='visible--desktop'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schief läuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Versichert Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druck-& Werbeaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge <strong>im eigenen Namen</strong> und <strong>auf eigene Rechnung</strong> für Ihren Kunden an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben, der einen finanziellen Schaden nach sich zieht (z.B. Kosten für erneuten Druck).</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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<div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin">
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Rückruf anfordern </span>
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<div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin">
<span data-eventpush="eventPush_mail_info">
zum Kontaktformular </span>
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<div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin">
<a href="tel:+41582556000" data-eventpush="eventPush_phone_info">
+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schliessen</a>
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</div>
</div>
<span class='visible--desktop'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Aussenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Aussenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+41 (0) 58 255 60 00 </a>
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